Präambel
Der Tauschkreis Ortenau ist ein Zusammenschluss von Menschen, die in einer zunehmend
anonymen Gesellschaft den Gedanken der Nachbarschaftshilfe wieder beleben wollen.
Einen wichtigen Stellenwert haben die sozialen Kontakte. Sie schaffen ein soziales Netz der
gegenseitigen Unterstützung.
Namen
Der Tauschkreis hat den Namen "Tauschkreis Ortenau - Kintschmer mol..."
Die Abkürzung lautet TKO.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jede/r über 16 Jahre, der/die die Tauschregeln anerkennt und den Mitgliedsbeitrag
bezahlt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 € pro angefangenem Monat.
Darin enthalten ist der Bezug der Tauschzeitung und des Ergänzungsblattes, welche im
Wechsel alle zwei Monate erscheinen.
Wird die Tauschzeitung nicht in Papierform gewünscht, so beträgt der Mitgliedsbeitrag 0,5 € pro angefangenem Monat.
Zusätzlich zum Eurobeitrag wird ein Beitrag von 1 KIN pro angefangenem Monat erhoben. Das
Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Der Eurobeitrag wird beim Eintritt in den TKO im voraus für
den Rest des Mitgliedsjahres fällig. Der KINBeitrag wird am Jahresende erhoben.
Tauscheinheit
Getauscht wird bargeldlos, ZEIT gegen ZEIT.
Unkosten können in Euro beglichen werden.
Die Tauschpartner handeln die Bedingungen und Leistungen für ihr Tauschgeschäft vorher
verbindlich untereinander aus:
Es ist eminent wichtig, dass im Vorfeld mit dem jeweiligen Tauschpartner abgesprochen wird,
wieviel KIN man bereit ist, für das entsprechende Tauschgeschäft zu geben und ob eventuelle
Kosten anfallen, die in EURO zu begleichen sind (z.B. Fahrt- oder Materialkosten).
Die Tauscheinheit ist das KIN. Der Richtwert ist 1 Stunde = 10 KIN. In Ausnahmefällen kann
davon abgewichen werden. Untergrenze für den auszuhandelnden Stundensatz sind 8 KIN,
die Obergrenze sind 12 KIN.
Der Saldo der Einnahmen ist auf 250 KIN und der Saldo der Ausgaben auf 100 KIN beschränkt.
Über höhere Kredite entscheidet die Kerngruppe auf Antrag. Sie werden auf der
KintschmerCard eingetragen.
KintschmerCard (KINCard)
Jede/r Teilnehmer/in kann nur ein Kintschmer-Konto eröffnen, dafür erhält er/sie
einen Pass (KintschmerCard) für Buchungen. Die Gültigkeit der KINCard ist auf das
Kalenderjahr beschränkt. Die jeweilig gültigen Karten sind durch Aufdruck (Gültigkeitsjahr) und
Farbe unterscheidbar.
Auf der KINCard wird der Saldo gebildet, d.h. neue Umsätze werden mit dem alten sofort verrechnet. Damit können die Tauschpartner gleich feststellen, ob sich das Konto noch im
"zulässigen" Rahmen bewegt. Es ist darauf zu achten, dass beim Saldo immer ein entsprechendes
Vorzeichen vor dem Saldo steht, d.h. bei Überschuss an KIN (+), aber bei den
"Kredit-KINPunkten" (-). Jeder Eintrag wird datiert, damit Tauschgeschäfte auch später noch nachvollzogen werden
können. Die Unterschrift beim KIN-Empfänger nicht vergessen.
Am Jahresende müssen alle KINCards an das abrechnende Mitglied der Kerngruppe
eingesandt werden. Die Salden werden auf die neuen Karten übertragen, der KINBeitrag berechnet und die neuen Karten zurückgesandt.
Wenn die KINCard verloren geht, ist es möglich, den Kontostand zu recherchieren. Endgültig nachweisen kann man den Stand erst am Jahresende, nach Rücklauf aller Karten. Die KINCard soll so sorgsam wie eine Scheckkarte
behandelt werden.
Für die Einreichung der KINCard an die Kontaktadresse ist der/die Teilnehmer/in verantwortlich.
Austritt/Ausschluss
Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Tauschkreis austreten, muss dieses bei der Kontaktadresse
schriftlich bekannt gegeben werden und der KIN-Kontosaldo auf Null sein. In Ausnahmefällen
kann ein Minus mit Euro ausgeglichen werden. Dies muss durch die Kerngruppe genehmigt werden.
Schwere Verstöße gegen die Tauschregeln haben den Ausschluss aus dem TKO zur Folge.
Er wird in diesem Fall von der Kerngruppe nach Anhörung des/der Betroffenen ausgesprochen.
Passive Mitgliedschaft
Eine passive Mitgliedschaft ist auf Antrag zum Jahresbeitrag von 6 € möglich. Das Mitglied
erhält 1x pro Jahr die Tauschzeitung nach der Jahreshauptversammlung. Auf Wunsch können die Tauschzeitungen per Email bezogen werden.
Tauschgeschäfte sind nicht möglich.
Haftung
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der
Teilnehmer/innen.
Haftung, Garantie und Verantwortung für Tauschgeschäfte trägt jeder Tauschpartner selbst,
der TKO übernimmt keine Garantie, Haftung und Verantwortung für:
- die evtl. notwendigen Fachkenntnisse der Tauschpartner
- die Erbringung von Gegenleistungen, Wert und Qualität der erbrachten Leistungen
- schuldrechtliche Beziehungen
Für evtl. auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Tauschpartner selbst verantwortlich.
Es wird empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Kerngruppe
Die Verwaltung, Organisation des TKO und die Erstellung der Tauschzeitung obliegen der
Kerngruppe.
Bei Meinungsverschiedenheiten von Mitgliedern untereinander gibt die Kerngruppe Ratschläge
und versucht Probleme zu klären. Sie fungiert als Schiedsstelle.
Die Kerngruppe behält sich vor, Einträge in der Tauschzeitung, die den Grundsätzen des TKO
widersprechen, zurückzuweisen.
Diese Tauschregeln können von der Kerngruppe den sich veränderten Umständen angepasst
werden. Änderungen werden von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung mehrheitlich
beschlossen.
Die Kerngruppe ist für jedes Mitglied offen.
Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 25.01.05