So heißt unsere Tauschwährung.
entsprechen einer Stunde Arbeitszeit oder 10 Euro.
Präambel
Der Tauschkreis Ortenau ist ein Zusammenschluss von Menschen, die in einer zunehmend anonymen Gesellschaft den Gedanken der Nachbarschaftshilfe wieder beleben wollen. Einen wichtigen Stellenwert haben die sozialen Kontakte. Sie schaffen ein Netz der gegenseitigen Unterstützung.
Name
Der Tauschkreis hat den Namen „Tauschkreis Ortenau – Kintschmer mol…“. Die Abkürzung lautet TKO.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jede und jeder über 16 Jahre, der oder die die Tauschregeln anerkennt und den Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Das Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 3 Euro pro Jahr und ist bei den Treffen bar zu bezahlen. Der Eurobeitrag wird beim Eintritt in den TKO im Voraus für den Rest des Mitgliedsjahres fällig.
Die Tauschzeitungen und Ergänzungen werden per E-Mail-Rundschreiben versandt. Die Tauschzeitung wird bei Bedarf erstellt und liegt bei den Treffen aus. Sie kann gegen einen Deckungsbeitrag (zurzeit 1,50 €) bei den Treffen abgeholt werden. Geringfügige Änderungen werden per E-Mail versandt. Die Tauschzeitung und Änderungen werden auch in unsere WhatsApp-Gruppe eingestellt.
Neue Mitglieder müssen die ersten 12 Monate keinen KIN-Beitrag zahlen.
Tauscheinheit
Getauscht wird bargeldlos, Zeit gegen Zeit. Unkosten können in Euro beglichen werden. Die Tauschpartner handeln die Bedingungen und Leistungen für ihr Tauschgeschäft vorher verbindlich untereinander aus. Es ist sehr wichtig, im Vorfeld mit dem jeweiligen Tauschpartner abzusprechen, wie viel KIN man für das Tauschgeschäft zu geben bereit ist und ob Kosten anfallen, die in Euro zu begleichen sind (zum Beispiel Fahrt- oder Materialkosten).
Die Tauscheinheit ist das KIN. Der Richtwert ist 1 Stunde = 10 KIN. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Untergrenze für den auszuhandelnden Stundensatz sind 8 KIN, die Obergrenze 12 KIN.
KintschmerCard (KINCard)
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann nur ein Kintschmer-Konto eröffnen und erhält dafür einen Pass (KINCard) für Buchungen. Die Gültigkeit der KINCard ist auf das Kalenderjahr beschränkt. Die jeweils gültigen Karten sind durch Aufdruck (Gültigkeitsjahr) und Farbe unterscheidbar.
Auf der KINCard wird der Saldo gebildet, das heißt neue Umsätze werden sofort mit dem alten verrechnet. So können die Tauschpartner gleich feststellen, ob sich das Konto noch im zulässigen Rahmen bewegt. Vor dem Saldo steht immer ein Vorzeichen: bei Überschuss an KIN (+), bei „Kredit-KIN“ (−). Jeder Eintrag wird datiert, damit Tauschgeschäfte auch später nachvollzogen werden können. Die Unterschrift beim KIN-Empfänger nicht vergessen.
Am Jahresende müssen alle KINCards an das abrechnende Mitglied der Kerngruppe eingesandt werden. Die Salden werden auf die neuen Karten übertragen, der KIN-Beitrag berechnet und die neuen Karten zurückgesandt.
Geht die KINCard verloren, lässt sich der Kontostand recherchieren. Endgültig nachweisen kann man ihn erst am Jahresende, nach Rücklauf aller Karten. Die KINCard soll so sorgsam wie eine Scheckkarte behandelt werden. Für die Einreichung der KINCard an die Kontaktadresse ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.
Wertschöpfung
Die Salden auf der KINCard sind auf −100 KIN und +250 KIN begrenzt. Über höhere Grenzen entscheidet die Kerngruppe auf Antrag. Sie werden dann auf der KINCard eingetragen und gelten ein Jahr.
Wird die untere Grenze überschritten, muss der Differenzbetrag in Euro beglichen werden, bevor eine neue KINCard ausgestellt wird. Wird die obere Grenze überschritten, werden 25 % des Differenzbetrags vom Mitgliedskonto auf das Sozialkonto übertragen.
Soziale Komponente
Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Arbeiten mehr anbieten und ausführen können, können auf Antrag oder bei offensichtlicher Betroffenheit durch die Kerngruppe vom KIN-Beitrag befreit werden. Sie bezahlen dann nur noch den Eurobeitrag.
Voraussetzungen
- mindestens fünfjährige Mitgliedschaft, in der Regel erst ab einem Alter von 70 Jahren (in berechtigten Einzelfällen kann davon abgewichen werden)
- innerhalb der letzten fünf Jahre aktive Tauschangebote in der Zeitung
- das eigene KIN-Guthaben ist aufgebraucht
Für diese Mitglieder gibt es ein Sozialkonto. Es wird durch Spenden anderer Mitglieder und durch abgeschöpfte, überzogene Mitgliederguthaben mit KIN gefüllt. Daraus erhalten die betroffenen Mitglieder eine jährliche Zuwendung von 40 KIN.
Sind weniger KIN im Sozialkonto, als ausgegeben werden müssten, erhält jedes betroffene Mitglied den höchstmöglichen Anteil der vorhandenen Summe. Sind mehr KIN vorhanden als gebraucht, können sie auch für Zwecke verwendet werden, die allen Mitgliedern zugutekommen.
Austritt und Ausschluss
Wer austreten möchte, teilt dies schriftlich der Kontaktadresse mit. Der KIN-Kontosaldo muss dann auf null stehen. In Ausnahmefällen kann ein Minus mit Euro ausgeglichen werden, dies muss die Kerngruppe genehmigen.
Schwere Verstöße gegen die Tauschregeln haben den Ausschluss aus dem TKO zur Folge. Er wird von der Kerngruppe nach Anhörung der oder des Betroffenen ausgesprochen.
Passive Mitgliedschaft
Eine passive Mitgliedschaft ist auf Antrag zum Jahresbeitrag von 6 € möglich. Das Mitglied erhält einmal im Jahr die Tauschzeitung nach der Jahreshauptversammlung, auf Wunsch auch alle Ausgaben per E-Mail. Tauschgeschäfte sind nicht möglich.
Haftung
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmenden. Haftung, Garantie und Verantwortung für Tauschgeschäfte trägt jeder Tauschpartner selbst. Der TKO übernimmt keine Garantie, Haftung und Verantwortung für:
- die eventuell notwendigen Fachkenntnisse der Tauschpartner
- die Erbringung von Gegenleistungen
- Wert und Qualität der erbrachten Leistungen
- schuldrechtliche Beziehungen
Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Tauschpartner selbst verantwortlich. Wir empfehlen eine private Haftpflichtversicherung.
Kerngruppe
Verwaltung, Organisation des TKO und die Erstellung der Tauschzeitung obliegen der Kerngruppe. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern gibt sie Ratschläge, versucht Probleme zu klären und fungiert als Schiedsstelle. Die Kerngruppe behält sich vor, Einträge in der Tauschzeitung zurückzuweisen, die den Grundsätzen des TKO widersprechen.
Diese Tauschregeln können von der Kerngruppe veränderten Umständen angepasst werden. Änderungen beschließen die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung mit Mehrheit. Die Kerngruppe ist für jedes Mitglied offen.